Buschenschank

Buschenschank

Die Buschenschänken sind typisch für die Südsteiermark, hier werden qualitativ hochwertige regionale Lebensmittel in Form von kalten Jausen und Weine zur Verköstigung angeboten.

 

Geschichte

Die Geschichte des Buschenschanks reicht bis ins 17. Jahrhundert zurück. Damals schuf Kaiser Josef II. durch eine Zirkularverordnung die rechtliche Grundlage für den heutigen Buschenschank. Diese Verordnung erteilte jedem die Erlaubnis, von ihm selbst erzeugte Lebensmittel und Getränke zu allen Jahreszeiten, wie, wann und zu welchem Preis er wollte im eigenen Betrieb zu verkaufen oder auszuschenken. Nach einer Erneuerung der Verordnung, wurde der Ausschank anzeigepflichtig. Infolgedessen mussten die Betriebe nach und nach von den Bezirksbehörden kontrolliert werden. Heute gibt es in den Bundesländern Steiermark, Niederösterreich, Burgenland und Wien ein jeweilig eigenes Buschenschankgesetz.
In einem Buschenschank dürfen ausschließlich kalte Speisen aus eigener Produktion, oder aus bäuerlichen Produkten, sofern sie dem Herkommen in Buschenschenken in der Steiermark entsprechen, serviert werden. Das Anbieten von warmen Speisen ist laut Gesetzestext ausdrücklich verboten. Bei Ernteausfall im eigenen Betrieb, dürfen zur Weinproduktion jedoch auch Trauben von externen Betrieben aus der Weinbauregion Steiermark verwendet werden.

 

Speisen und Getränke

Im steirischen Buschenschank wird hauptsächlich die ‚Brettljause‘ angeboten. Diese entwickelte sich aus der traditionellen Jause der Bauern und besteht meist aus einem guten selbstgemachten Bauernbrot, Geselchtem,  kaltem Schweinsbraten (Brüstl), Verhackert, Bratlfett, Hartwürstel, Speck, Kren, Steirerkäse, hartgekochten Eiern, Gemüse (Gurkerl, Tomaten, Pfefferoni) und wird nach wie vor, jeglichen EU-Richtlinien zum Trotz, auf Holztellern angeboten. Was genau sich auf so einem Holzteller befindet, ist jedoch von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.
Zusätzlich gibt es noch Speisen wie Schinken, Aufstriche aller Art (z. B. LiptauerKürbiskernaufstrich), Ripperl (vom Schwein) und Salate in verschiedensten Variationen (z.B. Käferbohnen mit Rettich, Bauern- und Winzersalat).

Buschenschank

Als Nachspeise werden meist Spagatkrapfen, Germmehlspeisen wie Strauben, Kipferl, Buchteln; Strudel, Weinstrauben und andere Mehlspeisen angeboten.
Die dazu angebotenen Getränke sind Weine aus eigenem Anbau, selbstgemachte Obstsäfte (z.B. Traubensaft, Apfelsaft) und Nektare (z.B. Pfirsich-, Birnennektar) und selbst gebrannter Schnaps aus unterschiedlichen Früchten und Pflanzen.
Auf handelsübliche Limonaden wird bewusst verzichtet, da die Buschenschankbetreiber ihre qualitativ hochwertigen, selbst erzeugten Getränke anbieten möchten.

 

Name

Fälschlicherweise wird das Wort „Buschenschank“ oft in einem Atemzug mit dem Artikel ‚die‘ genannt, da die breite Masse der Meinung ist, dass sich das Wort Buschenschank von der Schank (Ausschank) in der Mitte des Lokals ableitet. Jedoch heißt es ‚DER‘ Buschenschank. Diese Bezeichnung kommt daher, dass früher ein Wacholderbusch oder ein Kranz über dem Eingang darauf hinwies, dass der Buschenschank geöffnet ist und der Weinbauer Wein ausschenkt.

 

Auszeichnungen

Das Gütesiegel ‚Ausgezeichneter Buschenschank‘ wird Buschenschenken in der Steiermark, die bestimmte Kriterien erfüllen, von der Landwirtschaftskammer Steiermark verliehen.
Die Kriterien sind unter anderem:
Mindestens die Hälfte aller angebotenen Weine müssen Qualitätsweine sein und gemäß der bekannten Wein- und Glaskultur serviert werden. Qualitätsweine müssen folgende Angaben auf der Flasche tragen:
rot-weiß-rote Banderole (Zeichen dafür, dass der Wein im Inland gefüllt worden ist),  staatliche Prüfnummer, Weinbaugebiet (in Österreich 4 Bundesländer mit 16 Weinbaugebieten), Rebsorte, Jahrgang und die Qualitätsstufe.
Alle Buschenschenken müssen um das Steirische Buschenschankgütesiegel zu erreichen, Vorgaben, welche auf einer Checkliste für das Steirische Buschenschankgütesiegel vermerkt sind, erfüllen.
Jegliche Fleischprodukte müssen selbst hergestellt und veredelt, oder von einem Direktvermarkter geliefert werden.
Angebotener Fisch darf ausschließlich aus steirischen Gewässern stammen.
Weiters muss der Betrieb vier österreichische Käsesorten anbieten und mindestens drei Sorten Fruchtsäfte aus eigener Erzeugung führen.
Außerdem bietet der ‚Ausgezeichnete Buschenschank‘ eine Kinderjause, sowie einen Kinderspielplatz an.

 

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